Im Badezimmer, Küche oder Hausflur: Fliesenbeläge aus älteren Baujahren begegnen einem in vielen Bestandsgebäuden. Was Eigentümer und Bauherren dabei häufig unterschätzen: Nicht die Fliese selbst, sondern der darunterliegende Kleber kann ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. In Gebäuden, die vor 1995 errichtet oder saniert wurden, enthalten Fliesenkleber und Ausgleichsmassen nicht selten Asbest. Was das für Renovierungs- und Rückbauvorhaben bedeutet, zeigt dieser Beitrag.

Asbest im Fliesenkleber: Ein Erbe vergangener Jahrzehnte
Asbest war über Jahrzehnte hinweg ein beliebter Zusatz in Baustoffen. Hitzebeständig, reißfest und zugleich kostengünstig, fand er auch in Fliesenklebern, Spachtelmassen und Dünnbettmörteln Verwendung. Besonders zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren kamen solche Produkte flächendeckend zum Einsatz. Erst später wurde wissenschaftlich belegt, welche Risiken mit der Freisetzung von Asbestfasern verbunden sind, unter anderem schwere Lungenerkrankungen und Krebs.
Worauf bei Verdacht besonders zu achten ist
Eine sichere Identifikation durch bloßes Hinsehen ist nicht möglich. Es gibt jedoch bestimmte Anhaltspunkte, die aufhorchen lassen sollten:
- Baujahr oder Sanierungszeitraum vor 1995
- Grauer, hellbrauner oder pulvriger Kleberest unter gelösten Fliesen
- Bröckelige oder staubige Konsistenz des Klebers
- Darunterliegende Ausgleichsmasse, die ebenfalls belastet sein kann
Verlässliche Gewissheit bringt ausschließlich eine Materialprobe, die in einem zugelassenen Labor untersucht wird.
Gefahren bei unsachgemäßem Rückbau
Solange die Fliesen fest verlegt sind und die Klebeschicht unversehrt bleibt, ist das Risiko einer Faserfreisetzung überschaubar. Kritisch wird es bei der Entfernung: Durch Abschlagen, Bohren, Fräsen oder Schleifen gelangen feine Asbestfasern in die Raumluft. Diese setzen sich auf Möbeln, Textilien und Wänden ab und können über die Atemwege in den Körper gelangen. Besonders tückisch ist, dass die Fasern unsichtbar sind und ihre Wirkung häufig erst Jahrzehnte später spürbar wird.
Warum nur Fachbetriebe sanieren dürfen
Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist in Deutschland durch die TRGS 519 klar geregelt. Rückbau und Entsorgung dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Dazu zählen eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung, die Abschottung des Arbeitsbereichs, der Einsatz staubarmer Verfahren sowie die Entsorgung des belasteten Materials als gefährlicher Abfall. Privatpersonen verfügen weder über die nötige Ausrüstung noch über die geforderten Nachweise, unsachgemäße Arbeiten können gravierende gesundheitliche und rechtliche Folgen haben.
Vorausschauend planen und rechtlich absichern
Wer eine Sanierung in einem älteren Gebäude plant, sollte das Thema Schadstoffe frühzeitig mitdenken. Eine professionelle Schadstofferkundung im Vorfeld schützt nicht nur die Gesundheit der Bewohner, sondern sorgt auch für einen reibungslosen Bauablauf und Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Auftraggebern.

Fazit: Bei Fliesenkleber aus dem Altbau lieber prüfen lassen
Wer alte Fliesen entfernen möchte, sollte nicht leichtfertig zu Hammer und Meißel greifen. Ein kurzer Blick auf Baujahr und Klebeschicht, ergänzt durch eine fachkundige Analyse, schafft Sicherheit. So lassen sich gesundheitliche Risiken vermeiden und Sanierungsprojekte fachgerecht, nachhaltig und rechtssicher umsetzen.
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