Beim Rückbau oder bei der Sanierung fällt oft mehr Holz an, als man denkt: Dachstühle, Türen, Fenster oder Bodenbeläge. Doch Altholz ist nicht gleich Altholz. Die Altholzklassen nach der Altholzverordnung (AltholzV) legen fest, wie belastetes und unbelastetes Holz verwertet oder entsorgt werden muss. Wer sie kennt, vermeidet Fehler und unnötige Kosten.
Was sind Altholzklassen und wer legt sie fest?
Die Altholzverordnung teilt gebrauchtes Holz in die Kategorien A I bis A IV ein. Maßgeblich ist, wie stark das Holz mit Schadstoffen belastet sein kann. Je höher die Klasse, desto strenger sind die Anforderungen an Verwertung und Altholzentsorgung. Zusätzlich gibt es PCB-Altholz, das gesondert behandelt wird.
Altholzklassen A I bis A IV im Überblick
- A I: naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Holz, zum Beispiel unbehandelte Paletten
- A II: verleimtes, lackiertes oder beschichtetes Holz ohne Holzschutzmittel, etwa Möbel oder Innentüren
- A III: Holz mit halogenorganischen Beschichtungen, etwa bestimmten Lacken
- A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, zum Beispiel Bahnschwellen, Masten oder Hölzer im Außenbereich

Warum ist die richtige Einstufung beim Altholz entsorgen so wichtig?
Die Altholzklasse bestimmt, wohin das Holz darf. Unbelastetes Altholz lässt sich häufig stofflich oder energetisch verwerten. Belastetes Holz muss in dafür zugelassenen Anlagen entsorgt werden. Eine falsche Einstufung kann Umweltschäden, rechtliche Probleme und Mehrkosten verursachen. Gemischte Chargen werden im Zweifel der höchsten Klasse zugeordnet, deshalb lohnt sich eine saubere Trennung doppelt.
Wie erkennt man belastetes Altholz?
Mit bloßem Auge lässt sich die Altholzklasse selten sicher bestimmen. Hinweise liefern Baujahr, Einsatzort, auffällige Gerüche oder dunkle, ölige Oberflächen. Besonders bei Holz aus dem Außenbereich oder aus Gebäuden vor den 1990er-Jahren ist Vorsicht geboten. Sicherheit bringen die Prüfung durch Fachleute und gegebenenfalls eine Laboranalyse.
Altholz fachgerecht entsorgen: So gehen Sie vor
Wer frühzeitig plant, spart Zeit und Geld. Eine Bestandsaufnahme vor Baubeginn zeigt, welche Holzarten vorhanden sind. Anschließend wird das Altholz direkt auf der Baustelle getrennt, dokumentiert und über geeignete Entsorgungswege abgegeben. So bleiben Wertstoffe im Kreislauf und belastete Materialien werden sicher entsorgt.

Fazit: Altholzklassen kennen, Risiken vermeiden
Die Altholzklassen sind mehr als bürokratische Vorgaben. Sie schützen Mensch und Umwelt, schaffen Rechtssicherheit und senken Entsorgungskosten. Wer unsicher ist, sollte sich nicht auf Vermutungen verlassen.
Als BVE Berlin sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Schadstoffe, Schadstoffsanierung und Altholz. Wir beraten Sie gern persönlich.